Ihre Rechtsanwältin in Zweibrücken

Willkommen auf der Webseite der Rechtsanwältin Barbara Kroll

Ich berate und helfe Ihnen gerne in sämtlichen Familienangelegenheiten.

Bereits vor der Eheschließung kann ein Ehevertrag dazu beitragen, vernünftige Regelungen zum Ehegattenunterhalt, wenn Kinderwunsch besteht und/oder zum Zugewinnausgleich zu treffen. Letzteres gilt insbesondere bei unterschiedlich großen Vermögen oder wenn einer der Beteiligten Unternehmer ist.

Sind Sie aber bereits verheiratet und beabsichtigen die Trennung von Ihrem Partner, ist dies ohne Ehevertrag sehr häufig mit vielen kleineren oder größeren Problemen verbunden. Dabei geht es in der Regel um die Höhe des Unterhalts, um Vermögenswerte, die während der Ehe erworben worden sind, das Umgangsrecht oder das Besuchsrecht bei den Kindern und letztendlich um eine möglichst einvernehmliche Durchführung einer Scheidung. Dieser komplexe Bereich macht es notwendig, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal eine Scheidung ein sehr persönlicher und oftmals großer finanzieller Einschnitt in die gesamte Lebens- und Zukunftsituation ist und somit eine Vielzahl an Konsequenzen mit sich zieht.

Als erfahrene Anwältin mache ich mich für Sie stark und stehe Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern vertrete Sie auch sehr gerne kompetent und zielstrebig vor Gericht. Ich kenne nicht nur theoretisch sondern auch aus eigener Erfahrung praktisch alle Facetten des Familienrechts. Dabei liegt mir besonders am Herzen, Ihnen individuelle und nachhaltige Lösungen zur Zufriedenheit möglichst aller Familienangehörigen vorzustellen. Daher handele ich stets darauf hin, einvernehmliche außergerichtliche Lösungen zu erzielen.

Folgende Anliegen bearbeite ich als Fachanwältin für Familienrecht:

  • Entwurf eines Ehe- und Erbvertrags
  • Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen jeder Art
  • Scheidung
  • Güterrecht, Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich, Hausrat
  • Kindschaftssachen, Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung